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13. Januar 2022

Rehwild Abschussplanung 2022/23 bis 2024/25

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in einem Schreiben an die Jagdbehörden gewandt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
aktuell kommt auf die Jagdbehörden wieder die Dreijahresabschussplanung Rehwild zu. Dabei stellen die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung für alle Beteiligen ein wichtiges Hilfsmittel für eine gesetzeskonforme Abschussplanung dar. Mit Schreiben vom 21.12.2021 (7765-1/350) hat Frau Staatsministerin Michaela Kaniber Sie bereits über die Ergebnisse informiert. Dabei ist auf die riesigen Herausforderungen hinzuweisen, vor denen Bayerns Wälder und ihre Bewirtschafter angesichts der Klimakrise stehen. Zu hohe Wildbestände lassen ausgerechnet die Baumarten verschwinden, die wir für stabile Zukunftswälder dringend benötigen. Frau Staatsministerin misst der Jagd daher eine existenzielle Bedeutung für unsere Wälder zu.

 

Positiv ist, dass sich seit Beginn der Vegetationsaufnahmen im Jahre 1991 die Anteile der für den Waldumbau so wichtigen Laubbäume und der Tanne in der Verjüngung spürbar erhöht haben. Dies gilt auch für den Bergwald. Die Befürchtung, dass Corona und ein damit verbundener örtlich höherer Besucherdruck generell zu einem Anstieg des Verbisses führen, hat sich
nicht bewahrheitet.   
Die Forstlichen Gutachten 2021 zeigen jedoch, dass sich die Situation der Waldverjüngung insgesamt gegenüber der letzten Erhebung 2018 kaum verändert hat. Der Anteil der Hegegemeinschaften mit nicht tragbarer Verbissbelastung („rote Bereiche“) liegt bei 50 Prozent. Es gibt bereits viele positive Beispiele, die zeigen, dass sich Wald und Wild in Einklang bringen lassen. Leider ist der Wildverbiss aber vielerorts noch zu hoch und verhindert, dass zukunftsfähige Mischwälder wachsen können. Ich bitte Sie daher eindringlich, ein hoheitliches Eingreifen nicht zu scheuen, wenn eingereichte Abschusspläne in „roten“ und „dauerhaft roten“ Hegegemeinschaften den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.
 
Zur Abschussplanung ergehen folgende Vollzugshinweise:
Das bisherige Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt und wird im Wesentlichen beibehalten. Die anliegenden aktualisierten sog. 3 Phasen der Rehwild-Abschussplanung dienen als Grundlage der Abschussplanung durch die Jagdbehörden.  

Aufstellen der Abschusspläne durch die Beteiligten
Oberstes Ziel ist es, dass Revierinhaber und Jagdvorstand einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufstellen, die von den unteren Jagdbehörden bestätigt werden können. Die Behörden unterstützen die Beteiligten durch eine sachgerechte Information bestmöglich bei der Aufstellung von entsprechenden Abschussplänen. Insbesondere in den „roten“ Hegegemeinschaften stehen zusätzlich ergänzende Revierweise Aussagen flächendeckend zur Verfügung. Das ermöglicht ggf. eine differenziertere Verteilung des Abschusses in der Hegegemeinschaft auf die Reviere.
 
Behördliche Abschussplanung
Die unterschiedlichen Verfahren (Vereinfachtes Verfahren, Allgemeines Prüfverfahren, Fokussiertes Prüfverfahren) zur Abschussplanung sind der Anlage zu entnehmen.  
In „grünen“ Bereichen (Vereinfachtes Verfahren) soll die Eigenverantwortung der Beteiligten vor Ort gestärkt und auch ein Anreiz geschaffen werden, von „rot“ nach „grün“ zu gelangen.
In Hegegemeinschaften mit der Bewertung „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ (Allgemeines Prüfverfahren) sind verstärkte Bemühungen notwendig. Auf Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung seit 2009 als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde, ist der besondere Fokus der Vollzugstätigkeit und der Beratungen im Jagdbeirat zu setzen (Fokussiertes
Prüfverfahren). Bei solchen „dauerhaft roten“ Hegegemeinschaften sind Behörden und Betroffene intensiv gefordert, für Abhilfe zu sorgen. Es sind die
notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines gesetzeskonformen Zustands auszuschöpfen.
 
Revierbegänge sind in allen Revieren für einen offenen Austausch und ein gutes Miteinander zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern sehr wichtig.
Dabei soll zudem verstärkt auf umfassende Lösungsstrategien geachtet werden, wie Schwerpunkt- oder Intervalljagd sowie revierübergreifende Jagdarten. Ich bitte Sie daher, intensiv für dieses Instrument zu werben, nicht nur im Jahr der Abschussplanung, sondern in jedem Jagdjahr.  
 
Leitlinien in „dauerhaft roten“ Hegegemeinschaften  
Mit LMS vom 21.01.2019 (F8-7942-1/258) wurden die Leitlinien in „dauerhaft roten“ Hegegemeinschaften eingeführt. Damit wurde - unabhängig von der behördlichen Abschussplanung - ein Instrument etabliert, das die Eigenverantwortung der Beteiligten vor Ort stärkt und darauf abzielt, eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Waldverjüngung zu erreichen.  
Angesichts der vielerorts nach wie vor angespannten Verbisssituation kommt das Instrument „Leitlinien“ weiter zur Anwendung. Das bedeutet, dass für alle seit 2009 dauerhaft roten Hegegemeinschaften Leitlinien ggf. zu erarbeiten und umzusetzen sind. Eine Auflistung und weitere Hinweise werden den betroffenen Jagdbehörden im Nachgang übermittelt.   
 
Sehr geehrte Damen und Herren, nur durch gemeinsame Kraftanstrengungen aller Beteiligten können die großen Herausforderungen unserer Zeit bewältigt werden. Ich bitte Sie daher eindringlich, sich für die Schaffung von waldangepassten Schalenwildbeständen von behördlicher Seite bestmöglich einzusetzen und ein vertrauensvolles Miteinander zu fördern.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor