Aktuell
Schonzeitaufhebung für Schwarzwild in NRW

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW hat angesichts der ASP die Schonzeiten für Schwarzwild (s.u. Schonzeiten für NRW) aufgehoben. Ein begrüßenswerter Schritt,
der auch für Bayern angesagt wäre, wenn auch der Hinweis zum Muttertierschutz führender Sauen mit Frischlingen bis 25 kg sehr großzügig gehalten ist. Frischlinge sind in NRW explizit als „noch
nicht einjährige Stücke“ definiert. (§ 2 Abs. 2 Satz 4 Jagdzeiten-Verordnung NRW) definiert.
Dr. W. Kornder
(Vorsitzender)