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„Schwarzwildfänge – Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber, Jagd- und Veterinärbehörden“
Im Februar/März 2018 fand auf Anregung des BMEL ein vom Thünen-Institut durchgeführter Expertenworkshop statt, dessen Ziel es war,
- die aktuell vorliegenden Erkenntnisse und insbesondere das praktische Erfahrungswissen über Schwarzwildfänge zusammenzutragen,
- aufzuzeigen, welche Anforderungen an eine weid- und tierschutzgerechte Fallenjagd bestehen und wie diese in der Jagdpraxis umgesetzt werden können,
- zu erhellen, weshalb Schwarzwildfänge in Deutschland bislang so wenig verbreitet sind,
- und auf dieser Basis Informationen und Entscheidungshilfen für interessierte Jagd- und Veterinärbehörden, Jagdgenossenschaften und Jäger zusammenzustellen.
Aus den wesentlichen Erkenntnissen und Ergebnissen aus dieser Veranstaltung entstand die Thünen-Publikation „Schwarzwildfänge – Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber,
Jagd- und Veterinärbehörden“. (Thünen-Institut, 2018)
Zur Erinnerung:
Die Jäger stehen in der Pflicht, einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und das Wild so zu hegen, dass
Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden (§ 1 Abs. 2 BJagdG). Dies gilt auch für
Schwarzwild.