Aktuell
09. November 2020
Durchführung von Bewegungsjagden während der Corona-Pandemie
8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Bayerisches Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forst (StMELF) und Gesundheit und Pflege (StMGP) haben in einem gemeinsamen Vollzugsschreiben Hinweise zur infektionsschutzrechtlichen Zulässigkeit von Bewegungsjagden veröffentlicht.
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei den örtlichen Kreisverwaltungsbehörden kann der Musterantrag des StMELF verwendet werden.
Durchführung von Bewegungsjagden während Corona-Pandemie
Vollzugsschreiben von StMELF und StMPG zur Durchführung von Bewegungsjagden
Musterantrag des StMELF