Aktuell
14. Dezember 2020
Erhöhte Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild
Ab sofort (Dezember 2020) wird die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr 2020/21 erhöht.
In Landkreisen, in denen bisher 20 EUR für jedes erlegte Stück Schwarzwild gezahlt wurde, steigt die Aufwandsentschädigung auf 70 EUR. Die in den grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik bereits auf 100 EUR erhöhte Aufwandsentschädigung gilt weiterhin.
Bei der Beantragung der Aufwandsentschädigung ist ab dem 16.12.2020 eine zusätzliche Dokumentation der Schwarzwildstrecke erforderlich. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Fotographie mit Angabe des Reviers sowie des Erlegedatums, oder
- schriftlicher Bestätigung der durchgeführten Trichinen-Untersuchung, oder
- Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe, oder
- Entsorgungsbestätigung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Weitere Hinweise dazu im beigefügten Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.