Aktuell


Wegweisende Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Festsetzung der Abschusspläne

VGH München, Urteil vom 20.11.18 - 19 ZB 17.1601 (Urteil zum Rotwildabschussplan)
VGH München, Urteil vom 20.11.18 - 19 ZB 17.1602 (Urteil zum Gamsabschusplan)

Im November 2018 ergingen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zwei Urteile in Bezug auf die behördlich festzusetzenden Abschusspläne. Es wird eindeutig bestätigt, dass weder das Jagdausübungsrecht, noch das Grundeigentumsrecht, noch die persönlichen forstwirtschaftlichen Ziele eines Eigenjagdbesitzers im Gegensatz zum gesetzlichen Grundsatz "Wald vor Wild" stehen dürfen. Auch wird das Forstliche Gutachten als eine taugliche Grundlage für die Abschussplanung bestätigt.

In Natura-2000-Gebieten muss der Abschussplan erforderlichenfalls sogar behördlich vollzogen werden, weil die Jagd hier nur als eine Gebietserhaltungsmaßnahme zulässig ist. Eine Gebietserhaltungsmaßnahme liegt laut Verwaltungsgericht nur vor, wenn der Grundsatz "Wald vor Wild" beachtet wird!

Der ÖJV Bayern e.V. begrüßt dieses Urteil und fordert zusammen mit dem Bund Naturschutz in Bayern e.V., dem Bayerischen Forstverein e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft sämtliche Unteren Jagdbehörden auf, diese Urteile bei der Abschussplanfestsetzung zu beachten.

Dr. Wolfgang Kornder
(1. Vorsitzender ÖJV Bayern e.V.)

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Jagdwesen auf die Beine gestellt! Bewertung der Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Abschussplanung am 20. November 2018
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Kurzfassung der Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Abschussplanung am 20. November 2018
Kurzfassung VGH-Urteil zu Abschussplanun
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Beschlüsse des BayVGH vom 20.11 18 zur Festsetzung von Gams- und Rotwildabschuss
Auszüge VGH-Urteil Abschussplanung Gams
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Anschreiben an die Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen in Bayern
Anschreiben_LR_OB_Abschussplanung_HP.pdf
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Gemeinwohl vor Jagdinteressen - Jagd muss den flächigen Waldnachwuchs ermöglichen!
Verbändeinitiative für konsequente Abschussplanung
PM-023-19_Verbände für konsequente Abs
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