Aktuelles


17. November 2021

ASP-Ausbruch in einer Schweinemastanlage in Mecklenburg-Vorpommern

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

 

Das FLI hat am 15.11.2021 den Ausbruch der ASP in einer Mastanlage (rund 4.000 Mastplätze) in Lalendorf im Landkreis Rostock bestätigt. Die nach Unionsrecht erforderlichen Maßnahmen (u.a. Bestandssperre, Verbringungsverbote, Beschränkung Personenverkehr) wurden veranlasst. Das FLI unterstützt die Behörden vor Ort bei der Durchführung epidemiologischer Ermittlungen.

In der Schutzzone (r = mind. 3 km) befinden sich 8 schweinehaltende Betriebe, in der Überwachungszone (r  = mind. 10 km) befinden sich 20 schweinehaltende Betriebe. Der Eintragsweg ist derzeit noch unbekannt, bislang sind in MV keine ASP-positiven Wildschweine aufgetreten.

Innerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone sind unterschiedliche ASP-Bekämpfungsmaßnahmen wie z.B. die Durchführung amtlicher Kontrollen in schweinehaltenden Betrieben und die Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen, Absonderung gehaltener Schweine und Verbringungsverbote für gehaltene Schweine durch die zuständige Behörde sicherzustellen.

Grundsätzlich führt der Ausbruch der ASP beim gehaltenen Schweinen zu weitreichenden Exportbeschränkungen für Schweine und Schweinefleischerzeugnisse. Im Zuge des aktuellen Falles ist für die bayerische Schweinewirtschaft nicht mit deutlichen Verschärfung der bereits aufgrund der Fälle in Brandenburg und Sachsen geltenden Exportbeschränkungen zu rechnen.