Brauchbarkeit von Jagdhunden in Bayern

Der ÖJV Bayern begrüßt die Klarstellung zur Brauchbarkeit von Jagdhunden, die das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie veröffentlicht hat: 

  • Bei der Jagd sind brauchbare Hunde einzusetzen. 
  • Die Beurteilung, ob ein Jagdhund brauchbar ist, erfolgt durch die Jagdbehörde, ggf. auch in Einzelfällen.
  • Dazu ist nicht zwingend eine Prüfung nötig, jedoch war bisher der übliche Weg über die Brauchbarkeitsprüfung (BPO) des BJV, neben einer Reihe anderer Prüfungen. 
  • Der BJV hat die bisherige BPO von 1997, die von der obersten Jagdbehörde anerkannt wurde und weiterhin anerkannt ist, außer Kraft gesetzt und durch die Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (QBPO) ersetzt, welche neben dem modularen Aufbau unter anderem die Prüfung mit lebender Ente fordert.
  • Die oberste Jagdbehörde sieht die bisherigen, seit Jahrzehnten praktizierten und bewährten Prüfungsinhalte der BPO (z.B. die Prüfung mit der toten Ente) – neben anderen Wegen zur Erlangung der Brauchbarkeit – weiterhin als passend an, um einen Hund als jagdlich brauchbar zu beurteilen. Dies gilt auch für die Beurteilung anderer Prüfungen, z.B. der QBPO, wenn sie die Prüfungsinhalte der BPO einhalten oder übertreffen. 
  • Sollten bei Prüfungen keine Verbandsrichter zur Verfügung stehen, so können dafür aus Sicht der obersten Jagdbehörde auch andere jagdlich und als Jagdhundeführer erfahrene Personen eingesetzt werden. Davon abweichende Vorgaben von Verbänden sind davon unberührt.

 Rechtliche Hintergründe hier: https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/jagdhunde/ Stand 24.09.2024