Pressemitteilung des ÖJV Bayern e.V. vom 28.07.25
Das Positionspapier des Bayerischen Jagdverbands (BJV) zur Novellierung des Bayerischen Waldgesetzes enthält Vorschläge, die eine stärkere Eigenverantwortung von Grundeigentümern und Jägern fordern.
Aus Sicht des Ökologischen Jagdvereins Bayern (ÖJV) e.V. ist eine Modernisierung des Bayerischen Jagdgesetzes absolut wünschenswert. Wir betrachten Jagd aber nicht isoliert, sondern im Kontext des übergeordneten Ziels: Dem Erhalt und der Wiederherstellung ökologisch möglichst intakter Lebensräume.
Eine Änderung des Bayerischen Waldgesetztes ist dafür jedoch keinesfalls notwendig.
1. Naturschutz und Gemeinwohl
Wälder sind zentral für Biodiversität, Wasserrückhalt, Bodenschutz und CO₂-Speicherung. Die Forderung, den Grundsatz „Wald vor Wild“ zu streichen, widerspricht dem grundgesetzlich verankerten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG). Angepasste Wildbestände sind Voraussetzung für die natürliche Waldverjüngung und somit für die Sicherung dieser Lebensgrundlagen.
2. Ökologische Jagd im Klimawandel
Der Klimawandel stellt den Wald vor neue Herausforderungen: Dürre, Stürme und Schädlingsbefall bedrohen insbesondere die in Bayern weit verbreiteten Fichten- und Kiefernbestände. Eine naturnahe Waldentwicklung mit klimastabileren Mischwäldern ist unumgänglich. Dafür braucht es eine Jagd, die nicht rein traditionell, sondern ökologisch und zukunftsorientiert agiert. Wildbestände müssen so reguliert werden, dass der Aufwuchs artenreicher Mischwälder ohne aufwendige Schutzmaßnahmen möglich ist.
3. Forstliches Gutachten als Rahmen
Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ist keine bürokratische Belastung, sondern ein gut erprobtes und notwendiges Instrument zur objektiven, standardisierten Beobachtung. Ein einzelner Aufnahmepunkt mag nicht immer die jagdliche Situation vollständig abbilden, die große Menge an Daten und die Zeitreihen hingegen schon. Die immer gleiche Kritik wird nicht wahrer, nur weil sie ausdauernd wiederholt wird. Ohne Forstliches Gutachten sind die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf sich allein gestellt. Viele Bundesländer blicken mit Neid auf das Forstliche Gutachten in Bayern.
4. Zukunftsfähige Jagd
Die Jagd muss sich an den ökologischen Erfordernissen des 21. Jahrhunderts orientieren. Die zukunftsfähige Jagd ist mehr als die Interessen einzelner, es geht vielmehr um das Recht der nachfolgenden Generationen auf klimastabile Wälder mit einem angepassten Wildbestand. Nur so findet Jagd in weiten Teilen der Gesellschaft Anerkennung und wird nicht als elitäres Hobby weniger, gutsituierter Herren betrachtet, die in einer jagdlichen Parallelwelt vorrangig gute Rehböcke und starke Hirsche schießen wollen.
Denn diese Zeiten sind vorbei! Viele von uns Jägerinnen und Jägern haben längst erkannt, dass Jagd nur gemeinsam mit den Grundbesitzern funktionieren kann und wir eine große Verantwortung tragen. Für gesunde, artenreiche Wildbestände – aber genauso für klimastabilere Wälder. Wann sieht der BJV als lautstarker, vermeintlicher Interessenvertreter der bayerischen Jägerinnen und Jäger dies endlich ein?
Jagd entkoppelt von Wald und Feldflur zu betrachten, erschwert den oft zitierten Interessenausgleich zwischen Jägern und Grundbesitzern. Der Wechsel der Jagdzuständigkeit vom Forst- zum Wirtschaftsministerium hat sich auch deshalb als Bärendienst erwiesen. Jagdminister Aiwanger und BJV – Präsident Weidenbusch spielen sich dabei auf dem Rücken des Waldumbaus die Bälle zugunsten der traditionellen Jägerschaft zu. Das ist fatal.
Uwe Köberlein, Uli Haizinger, Silvia Backhaus und Maximilian Landgraf
Vorstand des ÖJV Bayern e.V.