AK Jagdrecht
Wegweisendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Kein Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand – Schutzwaldsanierung
(VGH München, Urteil v. 11.12.2017 – 19 N 14.1022)
Im Dezember 2017 erging am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein Urteil, das in seiner Eindeutigkeit bezüglich der Schalenwildbejagung im Wald, insbesondere im Schutzwald, nichts zu
wünschen übrig lässt. Der ÖJV Bayern e.V. begrüßt dieses Urteil, das die waldfreundliche Jagd grundsätzlich stützt.
Dr. Wolfgang Kornder
(1. Vorsitzender ÖJV Bayern)
Normenkontrollantrag gegen Schonzeitverordnung durch Urteil des VGH Bayern abgewiesen