Pressemitteilung des ÖJV Bayern
Überaus erfolgreiche Jagd erfüllt Drei-Jahres-abschussplan (unbeabsichtigt) in einem Jahr!
ÖJV fordert Mindestabschusspläne
Ein Politikum
Das von den BaySf bejagte Staatsjagdrevier Edelmannsberg (151ha groß) hat einen Jahresabschuss von 22 Stück, der zum Zeitpunkt der Drückjagd am 12.01.2017 zu einem hohen Teil erfüllt war. Die
Jagd verlief ruhig, drei Hunde waren eingesetzt, die beteiligten Jäger schossen diszipliniert und sehr sauber, die Angrenzer waren verständigt und jagten mit (vorwiegend auf Schwarzwild). Dass
bei dieser Jagd 61 Rehe (!!!) und 10 Sauen (fünf direkt im Staatswald und fünf dort aufgemachte in den angrenzenden Revieren) erlegt wurden, war nicht abzusehen und erhitzt nunmehr manche
Gemüter. Mittlerweile ist diese Jagd zum Politikum geworden.
Warum eigentlich?
Öl ins Feuer gießt dabei wieder einmal der BJV, der in seinem Rundbrief vom Mai 2017 poltert: „Ohne ersichtlichen Grund, weit abschweifend von dem festgelegten Abschussplan, wird auf unser
heimisches Rehwild geschossen ohne Rücksicht auf Geschlechterverhältnis, Altersstruktur oder Wissen um Bestandszahlen. Wenn man als Betrieb des Staates, der einen Vorbildcharakter auch im Bereich
der Bejagung für sich in Anspruch nimmt, so respektlos mit dem Wild und festgelegten Vereinbarungen umgeht, muss man sich kritische Nachfragen gefallen lassen“, so BJV- Präsident Prof. Dr. Jürgen
Vocke.
Verwundert fragt man sich,
- Woher kennt Prof. Vocke das Geschlechterverhältnis und die Altersstruktur in besagtem Revier?
- Es scheint sich noch nicht bis zum BJV herum gesprochen zu haben, dass man Rehwild nicht zählen kann und folglich keine Bestandszahlen vorhanden sind. Offensichtlich gab es jedenfalls so viel mehr Rehwild, wie es nach der Logik der Althergebrachten nicht geben kann! – Das irritiert natürlich.
- Inwiefern „respektlos mit dem Wild“ umgegangen wurde bleibt völlig nebulös. Aber Schlagworte aus dem Tierschutzbereich machen sich immer gut, wenn man etwas diffamieren will.
- Da die Ausführungsverordnung zum BayJG in § 16 an keiner Stelle explizit die Erfüllung des Dreijahresabschusses in einem Jahr verbietet, fragt man sich, von welcher „eindeutigen Faktenlage“ Prof. Dr. Vocke ausgeht?
Konsequenz: Mindestabschussplan
Der Ruf nach Konsequenzen wird lauter. Fragt sich nur, welche?
Bei nüchterner Betrachtung, ist die Schlussfolgerung eigentlich eindeutig: nachdem sich ganz klar zeigt, dass Rehwild nicht zählbar ist und ungeahnte Bestände in unseren Wäldern leben und – wie
das Forstliche Gutachten alle drei Jahre wieder belegt - damit in knapp 50% der Hegegemeinschaften erhebliche Schäden verursacht, ist es an der Zeit, endlich Mindestabschusspläne einzuführen.
Davon profitiert der Wald, die Waldbesitzer, die Gesellschaft und letztlich das Rehwild, das nicht unter dem Dauerstress zu hoher Bestandsdichten leidet.
Lob für die rechtskonforme Erfüllung des Bayerischen Jagdgesetzes
Statt Tadel bleibt eigentlich nur Lob für eine solche sauber organisierte und tierschutzgerecht durchgeführte Jagd, mit der absolut rechtskonform Artikel 1 unseres Bayerisches Jagdgesetzes
umgesetzt wurde, nämlich: „Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild (sind) möglichst zu vermeiden, insbesondere soll die
Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen“.
Dass solche Verhältnisse in weiten Teilen Bayerns nicht umgesetzt sind, ist der eigentliche Skandal!
Aber wenn wir damit der Einführung von Mindestabschussplänen näher kommen, war diese Jagd ein Geschenk des Himmels!
gez.
Dr. Wolfgang Kornder
1. Vorsitzender
Über den ÖJV
Der Ökologische Jagdverein ist ein 1988 gegründeter Jagdverband, der sich der ökologischen Jagd verpflichtet hat. Der ÖJV reformiert aktiv das deutsche Jagdwesen und trägt dazu bei, dass die Jagd
auch in Zukunft in der Gesellschaft Akzeptanz findet.
Der ÖJV sieht die Jagd als eine legitime Form der nachhaltigen Naturnutzung an. Die Ökologie soll dabei als wertfreie Wissenschaft Grundlagen für die Jagd liefern, von der Waldbau, Natur-, Arten-
und Tierschutz betroffen sind. Aufgabe der Jagd ist es, in der Kulturlandschaft ökologische und unzumutbare ökonomische Schäden zu verhindern und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen
Ressourcen zu ermöglichen. Demzufolge muss beispielsweise das Schwarzwild wegen seiner Schäden in der Landwirtschaft oder Schalenwild wie Rehe wegen ihrer Schäden im Wald reguliert werden.
http://www.oejv-bayern.de
Ökologischer Jagdverein Bayern e. V.
Dr. Wolfgang Kornder
1. Vorsitzender
Tel. 09842 951370
Email kornder@oejv.de
Ulsenheim 23
91478 Markt Nordheim