Pressemeldung des ÖJV Deutschland
Effektive, tierschutzgerechte Jagd darf nicht an Revieregoismen scheitern
Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) fordert eine Duldungspflicht für überjagende Hunde bei angemeldeten Bewegungsjagden
Nicht nur in Zeiten drohender Wildseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist die Durchführung von gut geplanten Bewegungsjagden ein dringend gebotenes Mittel, um den landeskulturell und
ökologisch notwendigen Abschuss unter Minimierung des Jagdrucks zu realisieren. Bewegungsjagden sind besonders dazu geeignet, in kurzer Zeit einen großen Teil des notwendigen Abschusses zu
erfüllen. Das reduziert den durch die Jagd entstehenden Stress für die Wildtiere erheblich und gewährleistet Ruhe für das Wild besonders in Zeiten des winterlichen Nahrungsengpasses.
In allen Fällen ist bei Bewegungsjagden der Einsatz von Stöberhunden notwendig, um eine effektive Bejagung zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß beunruhigen menschliche Treiber das Wild zwar, können
v.a. das Schwarzwild aber nicht so in Bewegung bringen, dass der angestrebte konzentrierte Abschuss realisiert werden kann.
Beim unerlässlichen Hundeeinsatz kann nicht immer verhindert werden, dass Stöberhunde bei ihrer Arbeit auch die Grenzen des bejagten Bezirkes überschreiten und dort Wild verfolgen. In modernen
Landesjagdgesetzen wie in Baden Württemberg, dem Saarland oder Nordrhein-Westfalen ist bereits geregelt, dass dies von den an den Jagdbezirk angrenzenden Jagdausübungsberechtigten an einer
begrenzten Zahl der Termine geduldet werden muss, wenn die Jagd vorher angekündigt wurde. Diese Regelung ist sinnvoll und praxisgerecht. Sie ermöglicht zudem eine gemeinsame Jagd vieler Reviere,
auch dies erhöht die Effektivität und senkt den Jagddruck.
Im Rahmen der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes aufgrund der drohenden ASP sollte auch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) geändert und zumindest eine Klausel zur Duldung überjagender Hunde
aufgenommen werden. Dies scheiterte an der Intervention der Staatsregierung von Bayern. Damit siegen Revieregoismen von Jagdausübungsberechtigten über eine effektive und tierschutzgerechte
Bejagung.
Viele mögliche Bewegungsjagden müssen so unterbleiben, da die Verantwortlichen nicht sicherstellen können, dass die Stöberhunde mit Sicherheit im eigenen Jagdbezirk bleiben.
Eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung überhöhter Schalenwildbestände, insbesondere aber die Eindämmung der vielerorts weit überhöhten Wildschweinbestände, wird so unbrauchbar
gemacht.
Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende des ÖJV fasst die Forderung des Verbandes zusammen: "Der Ökologische Jagdverband fordert die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern auf, für eine Regelung zu
sorgen, die eine Bejagung im Sinne der ökologischen, landeskulturellen und seuchenhygienischen Erfordernisse möglich macht und die Rechtssicherheit für den Einsatz von Stöberhunden
gewährleistet."
V.i.S.d.P: Elisabeth Emmert, Alte Poststr. 20, 57537 Wissen, T. 02742 – 910 626, e.emmert@oejv.de
Über den ÖJV
Der Ökologische Jagdverein ist ein 1988 gegründeter Jagdverband, der sich der ökologischen Jagd verpflichtet hat. Der ÖJV reformiert aktiv das deutsche Jagdwesen und trägt dazu bei, dass die Jagd
auch in Zukunft in der Gesellschaft Akzeptanz findet.
Der ÖJV sieht die Jagd als eine legitime Form der nachhaltigen Naturnutzung an. Die Ökologie soll dabei als wertfreie Wissenschaft Grundlagen für die Jagd liefern, von der Waldbau, Natur-, Arten-
und Tierschutz betroffen sind. Aufgabe der Jagd ist es, in der Kulturlandschaft ökologische und unzumutbare ökonomische Schäden zu verhindern und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen
Ressourcen zu ermöglichen. Demzufolge muss beispielsweise das Schwarzwild wegen seiner Schäden in der Landwirtschaft oder Schalenwild wie Rehe wegen ihrer Schäden im Wald reguliert werden.
http://www.oejv-bayern.de
Ökologischer Jagdverein Bayern e. V.
Dr. Wolfgang Kornder
1. Vorsitzender
Tel. 09842 951370
Email kornder@oejv.de
Ulsenheim 23
91478 Markt Nordheim