Verbändeinitiative für konsequente Abschussplanung
Gemeinwohl vor Jagdinteressen
Jagd muss den flächigen Waldnachwuchs ermöglichen!
Der Bund Naturschutz (BN), der Bayerische Forstverein (FV), die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Bayern (ANW) und der Ökologische Jagdverein Bayern (ÖJV) haben sich gemeinsam an die
Landräte und die Unteren Jagdbehörden in Bayern gewandt und eine konsequente Umsetzung der Abschussplanung gefordert. Zwei aktuelle Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben die
aktuelle Gesetzeslage bestätigt und bekräftigt, dass die Jagd und Hege so erfolgen müssen, dass die Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist. "Wir appellieren an die
verantwortlichen Behörden, Jagdbeiräte, alle Revierinhaber und Jäger, einen konsequenten Abschuss beim Schalenwild auf den Weg zu bringen und umzusetzen, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen", so die Verbände. Die aktuellen Vegetationsgutachten zeigen, dass es - trotz positiver Entwicklungen - fast in allen Landkreisen Hegegemeinschaften mit kritischen Verbissbelastungen
gibt. Deshalb muss in vielen Landkreisen gegengesteuert werden, vor allem wenn der kritische Verbiss schon seit vielen Jahren andauert.
Klimakrise erfordert flächige Waldverjüngung
Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Ein artenreicher Wildbestand soll in ausgewogenem Verhältnis zu den natürlichen Lebensgrundlagen stehen. Seit vielen
Jahren ist gesetzlich gefordert, dass die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. Überhöhte Schalenwildbestände
verhindern dies aber auf großen Flächen Bayerns seit vielen Jahren. Dort können sich die Wälder trotz naturnaher Baumbestockungen nicht ausreichend verjüngen, weil kleine Bäumchen verbissen
werden und zurückfallen oder absterben. In Zeiten des Klimawandels mit immer mehr und extremeren Witterungsereignissen ist dies verheerend. Die Klimakrise führt in vielen Regionen Bayerns zu
Borkenkäferschäden in den Fichtenwäldern und seit 2015 vermehrt auch zu Absterbeerscheinungen bei den Kiefern: damit sind die zwei häufigsten Baumarten in Bayerns Wäldern massiv betroffen. Es ist
deshalb zwingend notwendig, dass auf großer Fläche Wälder mit angepassten Baumarten, insbesondere aus Eiche, Buche und Weißtanne entstehen, d.h. aufwachsen können. Dies ist nur möglich, wenn die
Abschusspläne so bestätigt oder festgesetzt werden, dass diese Baumarten, ob aus Naturverjüngung und/oder Pflanzung großflächig ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können.
"Wald vor Wild" bedeutet "Gemeinwohl vor Jagdinteressen"
In seinen wegweisenden Urteilen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Abschusshöhe bei Rotwild und Gams (19 ZB 17.1601 und 19 ZB 17.1602) ganz klar herausgearbeitet, dass Jagd und Hege
dem Aufbau und Erhalt der Wälder zu dienen haben. Es wurde deutlich gemacht, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass eine Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist, und
dass dies Vorrang hat vor privaten Interessen der Jägerschaft. Festzuhalten ist, dass das Gemeinwohl vor Einzelinteressen rangiert, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vorrangig ist
("Wald vor Wild") und das Forstliche Gutachten eine objektive Grundlage zur Abschussplanung darstellt.
Für Rückfragen
Dr. Wolfgang Kornder, Vorsitzender ÖJV Bayern, mobil 0170 / 824 12 40
Dr. Ralf Straußberger, BN Wald- und Jagdreferent, mobil 0171 / 7381724
Prof. Dr. Manfred Schölch, Vorsitzender ANW Bayern, mobil 0170/7771136
Gudula Lermer, Vorsitzende BFV, mobil 0172/2521053
Hintergrundinformationen
Kurzfassung der Urteile (pdf)
Bewertung der Urteile (pdf)
VGH-Urteil zu Rotwild:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34323
VGH-Urteil zu Gamswild:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34336
Über den ÖJV
Der Ökologische Jagdverein ist ein 1988 gegründeter Jagdverband, der sich der ökologischen Jagd verpflichtet hat. Der ÖJV reformiert aktiv das deutsche Jagdwesen und trägt dazu bei, dass die Jagd
auch in Zukunft in der Gesellschaft Akzeptanz findet.
Der ÖJV sieht die Jagd als eine legitime Form der nachhaltigen Naturnutzung an. Die Ökologie soll dabei als wertfreie Wissenschaft Grundlagen für die Jagd liefern, von der Waldbau, Natur-, Arten-
und Tierschutz betroffen sind. Aufgabe der Jagd ist es, in der Kulturlandschaft ökologische und unzumutbare ökonomische Schäden zu verhindern und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen
Ressourcen zu ermöglichen. Demzufolge muss beispielsweise das Schwarzwild wegen seiner Schäden in der Landwirtschaft oder Schalenwild wie Rehe wegen ihrer Schäden im Wald reguliert werden.
http://www.oejv-bayern.de
Ökologischer Jagdverein Bayern e. V.
Dr. Wolfgang Kornder
1. Vorsitzender
Tel. 09842 951370
Email kornder@oejv.de
Ulsenheim 23
91478 Markt Nordheim