Afrikanische Schweinepest

Schreiben des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an die Regierungen (höhere Jagdbehörden) und Kreisverwaltungsbehörden (untere Jagdbehörden) vom 5.7.2022

Ergänzung der Vollzugshinweise zur Genehmigung von Saufängen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 2. Juli darüber informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in zwei Hausschweinebeständen in Niedersachsen bzw. Brandenburg festgestellt wurde. Die aktuellen Seuchensprünge in Hausschweinbestände belegen deutlich, dass immer und überall mit einem ASP-Ausbruch gerechnet werden muss.

 

Landwirtschaftsministerin Otte-Kienast aus Niedersachsen hat neben der Errichtung der Sperrzone auf Folgendes hingewiesen: „Das Virus ist sehr stabil und bleibt in der Umwelt lange infektiös. Es kann durch bestimmte Fleischprodukte, aber auch durch kontaminiertes Futter, Fahrzeuge, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden. Das Risiko einer Verschleppung des Erregers ist daher unbedingt zu verringern. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-

Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.“ (PM des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Nicht nur bei Hausschweinen, sondern auch bei Schwarzwild ist der Eintrag durch den Menschen und die Einschleppung der Tierseuche über infizierte Speisereste oder infizierte Gegenstände eine immense Gefahrenquelle eines Seuchenübertragung.

Wir bitten Sie daher eindringlich, bei jeder Gelegenheit auf die Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen. Sie können weiterhin auf das bekannte Faltblatt „Die Afrikanische Schweinepest (ASP) Informationen, Fakten und Verhaltenshinweise für die Jägerschaft“ unter diesem Link zurückgreifen und bei der Jägerschaft bekannt geben. 

Generell bitten wir nachdrücklich insb. die Jägerschaft auch auf die generellen Informationen im Wildtierportal hinzuweisen.

 

Die Jagdbehörden sind weiterhin gefordert, der Jägerschaft alle jagdrechtlich zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt auch der Einsatz von Saufängen.

Bei der Seuchenbekämpfung insb. in Brandenburg haben sich Netzfänge (z. B. Pig-Brig) als besonders effektiv erwiesen. Diese Netzfänge zeichnen sich durch ein geringes Gewicht sowie einer einfachen Handhabung und einer damit einhergehenden hohen Flexibilität in jedem Schwarzwildlebensraum aus. Weitere Informationen zu deren Einsatz hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandburg in deren Praxisleitfaden unter 12. zusammengetragen. Der Leitfaden ist unter diesem Link abrufbar.

 

In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz werden die anl. Vollzugshinweisen vom 11.03.2020 wie folgt ergänzt:

Netzfänge (sog. Pig-Brig Fallen) bedürfen als weitere geeignete und tierschutzgerechte Methode für die Genehmigung keiner weiteren Prüfung, weil sie den im Leitfaden des Thünen-Instituts dargelegten Fängen gleichgestellt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hubertus Wörner

Ministerialdirigent