Aktuell


22. August 2020

Mitteilung des ÖJV Bayern e.V.  (AK Schießwesen) zum gemeinsamen Vollzugsschreiben „Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz“ vom 10.08.2020

Der ÖJV begrüßt die Absicht der bayerischen Ministerien die Kreisbehörden bei der Erlaubnis von Nachtsichttechnik für Jäger zu unterstützen. Dies zeigt die Wertschätzung der Jäger in Bayern und deren Einsatz gegen die drohende Afrikanische Schweinepest und gegen hohe Wildschäden durch Schwarzwild auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Wir begrüßen die Absicht der Ministerien mit dem Schreiben vom 10.08.2020 auch die Durchführung von Sammelansitzen auf Schwarzwild durch Jäger mit Nachtsichttechnik zu erleichtern.
Wir bedauern die sehr komplexen Detailbestimmungen als auch die genau zu diesen Detailbestimmungen unterschiedlichen Auffassungen von BKA und Bayerischen Ministerien, welches zu Rechtsunsicherheit führt.

AK Schießwesen

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Volllzugsschreiben zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz
2130-1-172 Gemeinsames Vollzugsschreiben
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BKA Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten
MerkblattNachtsichtvor_aufsatzgeraete.pd
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