Seit 2019 gilt für Mitglieder des ÖJV Bayern eine Jagdhunde-Unfallversicherung bei der Gothaer Versicherung. Der Versicherungsvertrag wurde als Gruppenvertrag vom ÖJV Deutschland übernommen.
Der Jahresbeitrag ist innerhalb des Mitgliedsbeitrags gedeckt.
Versicherungsschutz besteht für:
Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten (Kilometergeld bis 0,50 € pro gefahrenen Kilometer gilt nicht als Bezahlung).
Geleistet wird bei:
Die Versicherungssumme beträgt für jeden
Subsidiarität:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Versicherte für den eingetretenen
Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder von einem Dritten
beanspruchen kann, der zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere für die
Staatsforsten sowie die Regiejagd des Landes und des Bundes.
Vorgehen im Schadenfall:
Der Hundehalter meldet den Schaden mit der nachfolgenden Schadenmeldung direkt bei der
Gothaer. Bei Fragen im Schadenfall kann die Gothaer Schadabteilung kontaktiert werden.
Diese Kurzinformation stellt nur eine auszugsweise, einfache Leistungsbeschreibung dar.
Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen und
Versicherungsbedingungen für Jäger (A120) und der Besonderen Vereinbarung zum
Gruppenversicherungsvertrag für die jeweils beigetretenen Landesvereine zur Jagdhunde-Unfallversicherung auf Treib- und Gesellschaftsjagden.