Jagdhunde-Unfallversicherung

ÖJV-Versicherungskooperation mit Versicherungsmaklerbüro May

Seit 2019 gilt für Mitglieder des ÖJV Bayern eine Jagdhunde-Unfallversicherung bei der Gothaer Versicherung. Der Versicherungsvertrag wurde als Gruppenvertrag vom ÖJV Deutschland übernommen.

Der Jahresbeitrag ist innerhalb des Mitgliedsbeitrags gedeckt.

 

Versicherungsschutz besteht für:

  • Unfälle von Jagdhunden auf Treib- und Gesellschaftsjagden mit mind. 5 Personen, ab 01. September 2022 deutschlandweit
  • Versicherungsschutz besteht für die Hunde der Mitglieder des ÖJV Bayern.  Es sind alle gesunden, jagdlich eingesetzten Hunde, auch Mischlinge, versichert. 
  • Es besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum der Anreise, des Jagdbetriebes, einschließlich der Rückreise in den Heimatzwinger, max. jedoch für 4 Tage. 

Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten (Kilometergeld bis 0,50 € pro gefahrenen Kilometer gilt nicht als Bezahlung). 

 

Geleistet wird bei: 

  • Tod, Nottötung, infolge eines Unfalls während des Jagdbetriebes, einschließlich Nachsuche nach der Drückjagd 
  • Diebstahl und Raub während des Jagdbetriebes
  • Tierarztkosten 

 Die Versicherungssumme beträgt für jeden

  • geprüften Hund (hat mindestens eine über die Anlagenprüfung hinausgehende jagdliche Prüfung bestanden) im Todesfall: 1.000 €
  • für jeden ungeprüften Hund: 750 €
  • Tierarztkosten werden ersetzt bis zu 2.000 € mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € 

Subsidiarität: 

Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Versicherte für den eingetretenen 

Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder von einem Dritten 

beanspruchen kann, der zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere für die 

Staatsforsten sowie die Regiejagd des Landes und des Bundes. 

 

Vorgehen im Schadenfall: 

Der Hundehalter meldet den Schaden mit der nachfolgenden Schadenmeldung direkt bei der 

 Gothaer. Bei Fragen im Schadenfall kann die Gothaer Schadabteilung kontaktiert werden. 

 

Diese Kurzinformation stellt nur eine auszugsweise, einfache Leistungsbeschreibung dar. 

Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen und 

Versicherungsbedingungen für Jäger (A120) und der Besonderen Vereinbarung zum 

Gruppenversicherungsvertrag für die jeweils beigetretenen Landesvereine zur Jagdhunde-Unfallversicherung auf Treib- und Gesellschaftsjagden.


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Gothaer Schadensmeldung Jagdhund
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