Aktuell


4. Januar 2021

Pressemitteilung des ÖJV Bayern

  • ÖJV verurteilt den Abschuss von Haustieren
  • Fallenjagd nur mit behördlicher Einzelerlaubnis
  • Bundesjagdgesetznovellierung sollte Fallenjagd zeitgemäßer reglementieren

Im Raum Augsburg soll eine Jägerin eine Katze in einer Lebendfangfalle mit drei Schüssen aus einer Pistole (davon mindestens  zwei „Kopfschüsse“) getötet haben. Das Geschehen ist in einem Video festgehalten, auf dem Gesichter und Stimmen unkenntlich gemacht sind. Die abstoßende, sinnlose Szene ist aus der Sicht des ÖJV Bayern absolut zu verurteilen. Sie zeigt in Wort und Bild inakzeptable Gefühlskälte, die die gesamte Jagd in Verruf bringt.

Haustierabschuss verbieten

 

Der ÖJV Bayern steht ganz klar hinter dem Leitbild des Bundes-ÖJVs: „Der ÖJV lehnt aus Tierschutzgründen grundsätzlich die Bau- und Fallenjagd ab. Der Abschuss wildernder Hunde und streunender Katzen ist zu verbieten bzw. nur nach behördlicher Einzelgenehmigung zuzulassen.“
Haustiere, vor allen Katzen und Hunde, haben in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert. Sie sind „Teil“ der Familien. Das Töten einer Katze in einer Lebendfangfalle und deren Präsentation in einem Video verletzt folglich die Gefühle vieler Menschen.


Der ÖJV Bayern setzt sich deshalb in Tagungen oder Pressemitteilungen seit Jahrzehnten für die Abschaffung, bzw. strenge Reglementierung der Fallenjagd ein (Beispiele s.u. im Anhang: Nürnberger Pressegespräch 2003 mit dem Bayerischen Tierschutzbund oder Tierschutzseminar 2009).


Fallenjagd muss bis auf wenige Ausnahmen verboten werden


Nach derzeitigem Jagd- und Tierschutzrecht ist die Fallenjagd in Deutschland und auch  in Bayern erlaubt. Dabei sind Totschlag- und Lebendfangfallen zugelassen.
Gesellschaftliche Anforderungen an den Tierschutz führen aber dazu, dass die Fallenjagd eine heute nicht mehr zeitgemäße Jagdart darstellt. Bei keiner anderen Jagdart kann so wenig kontrolliert werden, was gejagt bzw. gefangen wird und welchen Einflüssen das gefangene Tier unterliegt (sofortiger Tod, langsames Verenden, Stress, Verletzungen beim Lebendfang, etc.). Da Fallen grundsätzlich nicht vollkommen selektiv fangen können, lehnen wir die Fallenjagd, insbesondere die Verwendung von Totschlagfallen, ab. Die Jagd mit Lebendfangfallen böte immerhin  noch die Möglichkeit, falsch gefangene Tiere, z.B. geschützte Tierarten oder zur Aufzucht notwenige Elterntiere, wieder in die Freiheit zu entlassen.
Da der ökologische Nutzen der herkömmlichen Fallenjagd mehr als fragwürdig ist, sollte die Jagd mit Totschlagfallen verboten und die Lebensfallenjagd  auf begründete Ausnahmen, z.B. dem Fang zu wissenschaftlichen Zwecken, zum Schutz von stark gefährdeten Arten oder zur Bestandsminderung von Wildtierpopulationen vor dem Ausbruch von drohenden Tierseuchen (Saufänge zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest) nur mit behördlicher Einzelgenehmigung räumlich und zeitlich eindeutig begrenzt erlaubt werden.


Konsequenzen sind nötig


Da die Jägerin und die Beteiligten formal nichts Verbotenes getan haben, muss es jetzt darum gehen, die Fallenjagd im Bewusstseinsstand des 21. Jahrhunderts besser zu reglementieren. So ist Jagd mit Totschlagfallen nach Meinung des ÖJV Bayern grundsätzlich zu verbieten, ebenso der generelle Einsatz von Fallen als „Jagdmöglichkeit“ mit der ökologisch fragwürdigen Begründung der Beutegreiferreduktion zugunsten anderer jagdbarer und nichtjagdbarer Tiere.
Gerade im Rahmen der derzeit laufenden Bundejagdgesetznovellierung sollte das Thema Fallenjagd mit aufgenommen und ausschließlich Lebendfangfallen nur noch mit behördlicher Einzelerlaubnis zugelassen werden.

gez.
Dr. Wolfgang Kornder
1. Vorsitzender

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Katzenabschuss in der Falle - PM des ÖJV Bayern
Pressemitteilung des ÖJV Bayern vom 4.1.2021
PM_Katzenabschuss in der Falle_ÖJV 21010
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Anhang:
Vorlage zur Pressekonferenz des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern, und des Ökologischen Jagdvereins (ÖJV) Bayern, „Jagd in der Zukunft - die Reform des Bundesjagdgesetzes nutzen“ mit Tessy Lödermann, Vizepräsidentin des Landesverbandes Bayern im Deutschen Tierschutzbund und Mitglied im Präsidium des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Dr. Georg Meister, stellvertretender Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins Bayern (ÖJV), am 11. April 2003 in München.

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Deutscher Tierschutzbund 2003
Vorlage zur Pressekonferenz des Deutschen Tierschutzbundes
PK Jagd Tierschutzbund-030427.pdf
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Feindliche Brüder. Ein Blick auf die Problemlage zwischen Jagd und Tierschutz, hier: Referat von Dr. Wolfgang Kornder (Vorsitzender des ÖJV Bayern e.V.) anlässlich der ÖJV-Tagung „Jagd und Tierschutz“ am 11. Juli 2009 im Naturkundehaus Nürnberg

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Referat zu Jagd und Tierschutz - Dr. Wolfgang Kornder
Referat anlässlich ÖJV-Tagung „Jagd und Tierschutz“
090711 Feindliche Brüder-ÖkoJagd.pdf
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