1. Vorsitzender
Dr. Wolfgang Kornder
Ulsenheim 23
91478 Markt Nordheim
Tel 09842 951370
Fax 09842 951371
kornder@oejv.de
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Stellvertretender Vorsitzender
Uwe Köberlein
Richtweg 8
90530 Wendelstein
Tel 0162 /2908375
Uwe.Koeberlein@oejv-bayern.de
Stellvertretender Vorsitzender
Ulrich Haizinger
Aich 3
84543 Winhöring
Tel 08635 1285
Mobil 0176 24105907
Ulrich.Haizinger@oejv-bayern.de
Schatzmeister des ÖJV Bayern
Maximilian Landgraf
Mausdorf 59
91448 Emskirchen
Mobil: 0177/3828004
maximilian.landgraf@oejv-bayern.de
Grundlage: Der Vorstand kann sich nach §6 (2) unserer Satzung eine Geschäftsordnung gegeben.
§ 1 Sitzungen
§ 2 Tagesordnung
§ 3 Vertraulichkeit/Öffentlichkeit
§ 4 Beratungs- und Beschlussgegenstände
§ 5 Beschlussfassung
§6 Protokoll
§7 Ressortaufteilung
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Neben der allgemeinen Vertretung des Vereins i. S. d. § 26 BGB werden die durch den Verein zu erledigenden Aufgaben wie folgt verteilt.
a) 1. Vorsitzender
Der 1. Vorsitzende des Vereins beruft und leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzung. Er ist verantwortlich für die Umsetzung von Mitgliederbeschlüssen und die Erledigung der Vereinsaktivitäten, soweit nicht ein anderes Vorstandsmitglied zuständig ist.
Er ist weiter zuständig für
- die Repräsentation des Vereins
- Publikationen, Homepage
- Pressekontakte, Pressemitteilungen
- Kontakt mit WBVs/FBGs/JGs/BBV/Naturschutzverbänden Nord
- Großraubwild
- Waldumbau
- Erstellen des Haushaltsplanes für das kommende Jahr
b) Stellvertretender Vorsitzender
Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.
Uwe Köberlein
ist als einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden zuständig für
- Arbeitskreise Hunde und Schießwesen
- Jägerausbildung
- Naturschutz
- Wildökologie
Ulrich Haizinger
ist als einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden zuständig für
- Waldumbau
- Lebensraumverbesserung, Niederwild, Offenland
- Kontakt mit WBVs/FBGs/JGs/BBV/Naturschutzverbände Süd
c) Schatzmeister
Der Schatzmeister ist verantwortlich für den gesamten finanziellen Bereich des Vereins. Er verwaltet die Mittel und ist für die Buchführung zuständig. Für die Barkasse hat er ein Kassenbuch zu führen. Er erstellt den Jahresabschluss des vorangegangen Jahres. Der Schatzmeister ist für die Erstellung der Steuererklärungen und für die ordnungsgemäße Abführung der anfallenden Steuern zuständig. Er wird für seinen Bereich bei den zuständigen Stellen (Bank, Finanzamt) als Ansprechpartner benannt.
2. Vertretungsregelungen
Alle Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, bei einer längeren Abwesenheit für eine vorstandsinterne Vertretung zu sorgen.
3. Berichtspflichten
Auf den Vorstandssitzungen haben die Mitglieder des Vorstandes über ihr Ressort Bericht zu erstatten. Erforderliche Unterlagen sind vorzulegen.
§ 8 Änderung der Geschäftsordnung, Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft.
Dr. Wolfgang Kornder
(1. Vorsitzender)