Aktuell


25. April 2021

ÖJV Bayern im Gespräch mit dem Bayerischen  Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Am 23 April 2021 trafen wir, Ulrich Haizinger und W. Kornder, uns mit Vertretern des Ministeriums zum Verbändeaustausch, der in Zukunft regelmäßig stattfinden soll. Dabei wurden vor allem die Themen Wolf, ASP, Muttertierschutz angesprochen.

Wolf

Beim Wolf steht der Herdenschutz im Vordergrund. Man war sich einig, dass im Alpenraum derzeit kein ausreichender Schutz der verstreuten, oftmals kleinen Herden möglich ist. Verschiedene Versuche mit Behirtung, Zäunung oder Herdenschutzhunden stehen im Raum. Eine befriedigende Lösung ist derzeit nicht in Sicht. Hier sollte verstärkt lösungsorientiert gearbeitet werden.

Wir verwiesen darauf, dass man WilTip zum Eintrag von Rissen oder Sichtungen verwenden könnte, um das Ganze transparenter zu machen.


ASP

Der Preisverfall beim Wildschweinfleisch ist immer gravierender (30 – 60 Cent! / kg), was die Motivation der Bejagung nicht gerade fördert. Vermarktungshilfen durch die Ministerien könnten vielleicht entlasten.

 

Wir waren uns einig, dass die Wildschweindichte beim Ausbruch ein wichtiger Verbreitungsfaktor ist und deshalb geringe Dichten anzustreben sind. Dabei wurde auch der Frage des Muttertierschutzes (führende Bachen) angesprochen. Der ÖJV steht ohne Abstriche zum Schutz führender Muttertiere. U.E. ist es aber sinnvoller, diesen im Vorfeld der anrückenden ASP zu lockern, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist und dann eine rigorose Bejagung und Eliminierung durchgeführt werden muss.

 

Statt der bisherigen sehr bürokratischen 20 € Abschussprämien hätten wir die Kostenübernahme der Trichinen – oder Radiocäsium-Untersuchungen, bei der keine Geld fließen müsste, als sinnvoller gesehen. Die derzeitige 70 € und 100 €-Regelung sind ein Anreiz  zur verstärkten Bejagung.

 

Zur Stützung der Bewegungsjagden haben wir auch auf die Hundeförderung in Baden-Württemberg verwiesen. Das StMUV will sich das anschauen.  Auch die Frage der Hundesteuer für Gebrauchshunde (Jagdhunde) wurde gestreift. Allerdings zeichnet sich hier wie bei den Trichinenprobesätzen aufgrund der landkreisweisen und kommunalen Zuständigkeiten ein bayernweiter Flickerlteppich ab, der derzeit wohl nicht einheitlich geregelt werden kann.

 

Der Einsatz von Saufängen wird gerade angesichts der anrückenden ASP als sinnvoll erachtet. Die derzeitige Regelung bei der Erstellung und dem Betrieb von Saufängen, wesentlich nach Maßgabe des Thünen-Institutes, wurde von beiden Seiten begrüßt.

 

Die Bejagung des Schwarzwildes aufgrund der ASP wird als systemrelevant eingeschätzt und ist deshalb weiterhin auch während der Lockdowns möglich.

 

Der Haftpflicht-Versicherungsschutz beim Einsatz im Seuchenfall ist leider noch nicht abschließend geklärt. Es wird jedem Jäger empfohlen, sich bei seiner Versicherung  diesbezüglich zu informieren. Der Unfallschutz ist über die Kommunale Unfallversicherung abgedeckt.

 

Das Defizit fehlender schwarzwildsicherer Abfalleimer an den Bundesstraßen und BAB wurde angesprochen. Das Problem ist bekannt, es wurde aber auch zurecht auf die fehlende „Mülldisziplin“ der Bürger hingewiesen


Muttertierschutz

Zusätzlich zum Muttertierschutz im Zusammenhang mit der ASP haben wir darauf hingewiesen, dass der Muttertierschutz beim Rotwild derzeit die Bejagung der Alttiere stark einschränkt und damit die Herstellung angepasster Rotwildbestände immer schwieriger wird. Diese offene Situation wir hinsichtlich des Schutzwaldes immer prekärer.


Artenschutz im Wald

Wir haben weiter darauf hingewiesen, dass die Herstellung angepasster Schalenwildbestände die pflanzliche Vielfalt im Wald (Krautschicht, Büsche und Bäume) fördert und damit Grundlage für viele Insektenarten und andere Arten bildet, was unserer Meinung nach im Umweltministerium zu wenig gesehen wird.


Entsorgung von Konfiskat

Wir würden es begrüßen, wenn das StMUV ein aktualisiertes Infoblatt zum Umgang mit Konfiskat bei der Jagd erstellen würde. Die Zurücknahme des letzten Info-Blattes hat zu Verunsicherungen geführt.


Bitte beachten:
Wir haben dem Ministerium zugesagt, dass wir in unseren Kreisen dafür werben, verendete Wildtiere, allen voran Sauen, zu melden. Am besten wendet man sich an die amtstierärztliche Behörde, die sich dann auch um die Funde, Probennahme und Entsorgung kümmert.   


Wolfgang Kornder
Ulrich Haizinger