Schwarzwild im Bereich Altötting darf so gut wie nicht mehr in Verkehr gebracht werden

Das Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit des Landratsamtes Altötting hat die Jägerinnen und Jäger des Landkreises Altötting in einem Schreiben informiert, dass

  • PFOA-Grenzwerte EU-weit festgelegt wurden
  • bei 90% der untersuchten Wildschweine diese Grenzwerte überschritten wurden
  • Schwarzwild aus der betroffenen Region nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf
  • und Entschädigungszahlungen in Form einer Wildschweinprämie II (ASP - PFOA) geleistet werden.
Download
Schreiben des Landratsamtes Altötting zu Schwarzwild und PFOA vom 20.12.2022
2022-12-20 Rundschreiben Wildschweinpräm
Adobe Acrobat Dokument 363.4 KB